Docken

Docken. (Baukunst) Kleine Säulchen, welche auf einer Plinthe stehen, einen Sims tragen und mit denselben ein Geländer ausmachen, das daher ein Dockengeländer genannt wird. Solche Geländer schicken sich an Balkonen, Galerien und über den Hauptgesimsen um das Dach besser als die ausgeschnitzten Barockgeländer, die insgemein zu Treppen genommen werden. Denn die Docken können nach Art der Säulen und in dem Geschmack der verschiedenen Ordnungen verfertigt werden. Eine Docke hat, so wie die Säule, drei Hauptteile; den Fuß, den Stamm und das Kapitell. Der Stamm aber ist unten bauchig und endet sich gegen den Kopf zu etwas dünne. An den Gebäuden der Alten findet man keine Dockengeländer, daher haben die neueren Baumeister ihre Verhältnisse und Gestalt weniger eingeschränkt. Daviller hat für die fünf Säulenordnung fünf Arten der Docken angegeben. Ihre Höhe richtet sich nach der Höhe der Geländer. Es gibt ein gutes Verhältnis, wenn man die ganze Höhe der Docke in fünf Teile teilt, einen Teil davon für den Fuß nimmt und den fünften Teil von der danach übrigen Höhe für den Kopf. Die runden Docken haben weniger Annehmlichkeit als die viereckigen, es sei denn, dass sie mit Laub und Schnitzwerk verziert werden.

Durch Dockengeländer werden auch in prächtigen Schlafzimmern die Alkoven von dem übrigen Raum, auch bei großen Staatszimmern gewisse Plätze, wohin nicht jedermann kommen soll, abgeschlagen.


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