Dreistimmig

Dreistimmig. (Musik) Ein Tonstück ist dreistimmig, wenn darin drei verschiedene Stimmen sind, deren jede ihren eigenen Gang hat. Denn ein Gesang durch mehrere Stimmen oder Instrumente, die denselben Gang oder dieselbe Melodie haben, vorgetragen, wird nur für einstimmig gehalten. Die drei Stimmen gehen entweder durch das ganze Stück oder kommen nur in einzelnen Teilen oder Gängen desselben vor: auch findet sich dieser Unterschied, dass die drei Stimmen entweder alle Hauptstimmen sind oder es sind nur zwei Hauptstimmen, die dritte aber ein bloß begleitender Bass; oder es ist nur eine Hauptstimme, mit dem begleitenden Bass und einer zur Ausfüllung dienenden Mittelstimme.

Im ersten Fall bekommt das Stück den Namen des Trio, worüber der besondere Artikel nachzusehen ist; im anderen Fall wird das Stück eine Gattung des Duetts, wo zwei Hauptstimmen mit einem begleitenden Basse, der keine Melodie hat, vorkommen. Weil diese Stücke so gemacht sein müssen [s. Duett], dass der Bass auch davon weg bleiben kann, so werden sie, ihrer dreistimmigen Beschaffenheit ungeachtet, Duette genannt.

Von dem dreistimmigen Satz ist überhaupt anzumerken, dass die Regeln der Harmonik dabei auf das strengste müssen beobachtet werden, weil bei den wenigen Stimmen jeder Anstoß gegen die Regeln empfindlich wird, da in vielstimmigen Sachen kleinere Fehler durch die Menge der Stimmen oft bedeckt werden. Ein einziges Stück, wenn es auch nur ein Choral wäre, durchaus dreistimmig ohne Fehler zu setzen, erfordert schon einen ganz geübten Setzer, dem auch die kleinsten Regeln des reinen Satzes völlig geläufig sind.


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