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Urtatsache

Urtatsache heißt im allgemeinen jede Tatsache, mit welcher eine Reihe von Begebenheiten beginnt; im engeren Sinne gibt es deren zwei: das Bewußtsein, von welchem alles Denken und Sein (in subjektiver Auffassung) ausgeht, und das Dasein, die Wirklichkeit. J. G. Fichte (1762-1814), der die zweite dieser Urtatsachen leugnet, sieht in der Urtatsache des Bewußtseins eine Urtathandlung und bestimmt sie so: „Das Ich setzt ursprünglich schlechthin sein eigenes Sein.“ Daraus leitet er die Antithesis des empirischen Bewußtseins ab: „Dem Ich wird schlechthin entgegengesetzt ein Nicht-Ich,“ und folgert aus beiden die Synthesis: „Das Ich setzt im Ich dem teilbaren Ich ein teilbares Nicht-Ich entgegen.“