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Kategorisch

Kategorisch (gr. katêgorikos von katêgorein = aussagen, franz. catégorique) heißt eigentl. aussagend, behauptend, dann im Gegensatz zu hypothetisch soviel als unbedingt. Kant nennt daher das oberste Sittengesetz den kategorischen Imperativ; denn es gebiete einfach und schlechthin, unabhängig von jeder Bedingung und jeder Rücksicht auf Nutzen und Vergnügen. Da er in diesem also ein reines Vernunftgesetz suchte, kam er zu der Schlußfolgerung, das Moralprinzip müßte ein bloß formales sein, während es durch Rücksicht auf ein bestimmtes Ziel des Willens empirisch würde. Es lautet für ihn daher: „Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne“ (Kr. d. r. V. S. 54), oder: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz werde“, oder: „Handle so, als ob die Maxime deiner Handlung durch deinen Willen zum allgemeinen Naturgesetze werden sollte“. (Grundlegung der Metaphysik der Sitten, 2. Abschnitt.) Aber die Tauglichkeit dieses Prinzips ist beschränkt. Denn da Kant im kategorischen Imperativ kein inhaltliches Sittengesetz aufstellt, sondern nur die sittliche Allgemeingültigkeit der Handlungsweise fordert, so läßt er es unbestimmt, wohin unser Handeln in jedem einzelnen Falle sich wenden solle. Auch dürfte es in Wirklichkeit schwierig oder für den einzelnen sogar unmöglich sein, festzustellen, ob seine Maxime sich zum Allgemeingesetz eigne. Die Ethik verlangt also, um mit dem Leben in fruchtbare Beziehung zu treten, an Stelle des kategorischen Imperativs inhaltliche, wenn auch nur empirisch bestimmte Prinzipien. Vgl. Freiheit. – Ein kategorisches Urteil ist dasjenige, in welchem ein Prädikat dem Subjekt schlechthin beigelegt oder abgesprochen wird (A ist B, oder A ist nicht B), also nur zwei Begriffe in ihrem Verhältnis zueinander bestimmt sind. Den Gegensatz dazu bildet das hypothetische Urteil, in dem zwei Urteile in ein Verhältnis zueinander (das des Grundes und der Folge) gesetzt sind. (Wenn A ist, so ist B usw.) (Kant, Kr. d. r. V. S. 19.)