Erscheinung - Kant


KANT lehrt erst die Existenz objektiver Erscheinungen, später neigt er sich dem Begriffe eines Phänomens zu, das nur seine Existenz dem Ding an sich (s. d.) verdankt, im übrigen rein Subjektiv, d.h. Produkt des Intellektes, ist. »Phaenomenon« ist das Wahrnehmbare (»sensibile«, De mund. sens. sct. II, § 3). »Sensitive cogitata esse rerum repraesentationes, uti apparent, intellectualia autem, sicuti sunt« (l.c. § 4). »In sensualibus autem et phaenomenis id, quod antecedit usum intellectus logicum, dicitur apparentia« (l.c. § 5). »Quaecunque ad sensus nostros referuntur ut obiecta, sunt phaenomena« (l.c. §12). »Quamquam autem phaenomena proprie sint rerum species, non ideae, neque internam et absolutam obiectorum qualitatem exprimant, nihilo tamen minus illorum cognitio est verissima« (l.c. § 11). Die Erscheinungen sind als solche den geistigen Gesetzen unterworfen. »Res non possunt sub ulla specie sensibus apparere, nisi mediante vi animi, omnes sensationes secundum stabilem et naturae suae insitam legem coordinante« (l.c. sct. III, § 15). - Auf dem Standpunkte der Kritik (s. d.) ist Erscheinung die subjektive Form der Existenz der Wirklichkeit, zu der das Ding an sich das Korrelat bildet, das Ding, »sofern es Objekt der sinnlichen Anschauung ist« (Krit. d. r. Vern. S. 23). Die Gegenstände »erscheinen« uns, d.h. sie sind »Gegenstände der Sinnlichkeit« (l.c. S. 55). Aber auch die Objekte des Verstandes sind nur Phänomene. »Was gar nicht am Objekte an sich selbst, jederzeit aber im Verhältnisse desselben zum Subjekt anzutreffen und von Vorstellung des ersteren unzertrennlich ist, ist Erscheinung« (l.c. S. 73). Erscheinungen sind »bloße Vorstellungen, die nach empirischen Gesetzen zusammenhängen«, sie haben »selbst noch Gründe, die nicht Erscheinungen sind« (l.c. S. 431). Die Erscheinungen haben empirische Realität (s. d.), sind objektiv (s. d.), nicht Schein (s. d.). »Wenn ich sage: um Raum und der Zeit stellt die Anschauung, sowohl der äußeren Objekte, als auch die Selbstanschauung des Gemütes, beides vor, so wie es unsere Sinne affiziert, d. i. wie es erscheint, so will das nicht sagen, daß diese Gegenstände ein bloßer Schein wären. Denn in der Erscheinung werden jederzeit die Objekte, ja selbst die Beschaffenheiten, die wir ihnen beilegen, als etwas wirklich Gegebenes angesehen, nur daß sofern diese Beschaffenheit nur von der Anschauungsart des Subjekts in der Relation des gegebenen Gegenstandes zu ihm abhängt, dieser Gegenstand als Erscheinung von ihm selber als Objekt an sich unterschieden wird. So sage ich nicht, die Körper scheinen bloß außer mir zu sein, oder meine Seele scheint nur meinem Selbstbewußtsein gegeben zu sein, wenn ich behaupte, daß die Qualität des Raums und der Zeit, welcher, als Bedingungen ihres Daseins, gemäß ich beide setze, in meiner Anschauungsart und nicht in diesen Objekten an sich liege« (l.c. S. 73). Erscheinung ist »empirische Anschauung, die durch Reflexion und die daraus entspringenden Verstandsbegriffe zur inneren Erfahrung und hiermit Wahrheit wird« (Anthrop. I, §7). Von den Dingen kennen, wir nur die Art, sie wahrzunehmen; anderen Wesen mögen sie anders erscheinen (Krit. d. r. Vern. S. 66). Auch das Ich (s. d.) wird nur als Erscheinung erkannt. Die Materie (s. d.), die Bewegung (s. d.) sind nur Erscheinungen. Die »nach der Einheit der Kategorien« gedachte Erscheinung ist »Phaenomenon« (l.c. S. 231). Die Dinge der Erfahrung sind »Erscheinungen, deren Möglichkeit auf dem Verhältnisse gewisser an sich unbekannter Dinge zu etwas anderem, nämlich unserer Sinnlichkeit, beruht« (Prolegom. §13). Alles in Raum und Zeit Befindliche ist als solches Erscheinung (l.c. § 13, Anm. I). Erscheinungen sind die Vorstellungen, welche die Dinge (an sich) »in uns wirken, indem sie unsere Sinne affizieren« (l.c. Anm. II). Erscheinung, solange als sie in der Erfahrung gebraucht wird, bringt Wahrheit, sonst aber Schein hervor (l.c. Anm. III). Die Gesetze (s. d.) der Erscheinungen entstammen dem Verstande.


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